Im ersten Teil des Berichts über
die WADO RYU - hier klicken! erfuhren wir,
wie Klaus - "Typ BerlinerSchnauze mit Herz" – seine
herrliche Stahlyacht nach erfolgter Restaurierung zum
Übernachten in eine Badebucht steuerte , wo sie nachts aus
unerklärlichen Gründen unter seinen Füßen abbrannte. Ein
Verlust, mit dem jeder von uns Yacht-Besitzern konfrontiert werden
kann. Und eine Katastrophe, wenn wir nicht gut versichert
sind. Aber selbst dann… - siehe nachfolgenden Bericht.
Der
Totalschaden seiner geliebten Yacht war für Klaus so gerade
verwindbar, konnte er doch unverletzt
sein Leben retten, und der Verlust war mindestens finanziell durch
eine gute Versicherung ausreichend abgefedert.
Meinte
er.
Feste
Taxe sollte für reibungslose Regulierung sorgen
Die
Regulierung des Schadens sollte keine Schwierigkeiten bereiten, denn
Klaus hatte auf Anraten des Versicherungsmaklers eine feste Taxe
vereinbart, sodass das kleinliche Herumhandeln um die Schadenshöhe
ausbleiben müsste. Und 204.000 Euro, das ergibt die feste Taxe von
400.000 Mark, sind keine abwegige Summe für eine top gepflegte, 13
Meter lange Stahlyacht mit Rundspant und überkompletter Ausrüstung für eine
Weltumsegelung. Dachte er.

Gut,
dass er sich damals auf Anraten des Maklers auf eine feste Taxe
eingelassen hatte. "Feste Taxe" bedeutet ja, dass man sich
Diskussionen zum Beispiel über den Zeitwert, der ohnehin meist
auf eine grobe Schätzung hinausläuft, sparen kann, weil, ohne
"wenn und aber" eben ein fester Betrag vereinbart worden
war. Das Risiko bei solchen festen Taxen ist gerecht verteilt, denn
der Versicherte hat den vereinbarten Betrag im Schadensfall zu
akzeptieren, auch wenn sich der Zeitwert zu seinen Gunsten geändert
oder das Schiff zwischenzeitlich nicht so viel an Wert verloren
hat wie bei Vertragsschluss unterstellt. Und die Versicherung muss den
vereinbarten Betrag akzeptieren, auch wenn die Yacht zum
Schadenszeitpunkt z.B. erheblich heruntergewirtschaftet war. Schließlich
hätte sie, genauso wie der Versicherungsnehmer, bei Abschluss der
Versicherung eine feste Taxe ja ablehnen können.
Noch
ist Klaus arglos
Nach
dem Eingang der Schadensanzeige wurde Klaus von der
Versicherungsagentur zu einer Besprechung am 6.Juni 2007, also sechs
Wochen nach dem Brand, "eingeladen" - wortwörtlich. Was
eigentlich ein gutes Zeichen sein sollte, denn eingeladen wird man üblicherweise,
auch unter Geschäftsleuten, zu angenehmen Veranstaltungen.
Deshalb
kamen Claudia und Klaus auch guter Dinge, "naiv", wie Klaus
heute sagt, dieser Vorladung (der bessere Ausdruck!) nach. Was dann
folgt, schwant dem Leser sicher schon, und sogar dem Autor dieses
Artikels wird ganz schön flau im Magen, geht es
doch schlimmstenfalls oft um das gesamte
Vermögen eines Yachteigners.
Klaus:
"...sind wir guter Dinge hingefahren, um die Abwicklung des
Schadens zu regeln. Anwesend waren ein Mitarbeiter und der Geschäftsführer
der eigentlichen Versicherung (Anm.d.Red.: Ein Versicherungsmakler
versichert selber nicht, sondern vermittelt nur an die Versicherung)
und weitere Personen, ich glaube es war auch ein Gutachter der
Versicherung dabei.
Vor
Ort wurde ich nochmals ausgiebig zum Schadenhergang befragt, obwohl
das von mir unterschriebene Schadenprotokoll vorlag! Als ich fragte,
wie es denn nun weitergeht, teilte man mir mit, dass nichts gezahlt
wird, weil nach ihren Gutachten Brandstiftung vorläge.
Ich
bat natürlich um Aushändigung der Gutachten, was mir verweigert
wurde mit dem Argument …dazu sind wir nicht verpflichtet...!
Daraufhin bat ich, mich doch wegen Brandstiftung anzuzeigen , weil ich
an die deutsche Justiz glaube. Antwort des Herrn von der Versicherung
- ich habe es heute noch im Ohr und werde diesen Satz nie vergessen -:
"… daraus können wir keinen Honig saugen…!"
Ich war sprachlos..."
Versicherung
packt Keule aus: Kunde ein Krimineller?
Für
den juristischen Laien nunmehr ein ganz kurzer Einblick in die Praxis
des Zivilrechts, dies lässt sich zum besseren Verständnis dieser
Horror-Story nicht
vermeiden. Es kennt den Begriff der "Beweispflicht". Man
muss sich das so vorstellen: Derjenige, der etwas Günstiges
behauptet, muss diese Tatsache auch beweisen. Kann er das nicht, dann
trifft ihn der Nachteil.
Im
Fall von Klaus ist die Sache eigentlich klar: Wenn die äußeren Umstände
, die für einen versicherten Schaden sprechen, - wie hier -
einigermaßen offenkundig sind, hat der Versicherer die Beweispflicht.
Wenn er den behaupteten Versicherungsbetrug nicht beweisen kann, muss er blechen. Also in diesem Falle ganz einfach -
sollte man meinen: Die Versicherung muss die Brandstiftung
beweisen.
Zu diesem Zweck berief sie sich kurzerhand auf ein
Privat-Gutachten und wollte dieses von
ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten dem Hauptbetroffenen auch
noch vorenthalten. Selbst einem Laien muss so ein Verhalten
ungeheuerlich vorkommen. Man kann's kaum glauben.
Zu
Gunsten der Versicherung könnte man dem Anschein nach auf die Idee
kommen, dass dieses Vorgehen in erster Linie dazu diente, auf den
Busch zu klopfen. Was nicht gerade fein ist, doch zur Verteidigung
ungerechtfertigter Ansprüche eben in der Praxis vorkommt. Trotzdem
ist diese Taktik gelinde gesagt fragwürdig, hat es Klaus doch letztlich ein
kleines Vermögen gekostet, denn er fühlte sich gezwungen, selbst
einen Gutachter zu suchen und zu beauftragen, um seine Unschuld zu
beweisen. Absurd, wenn man in einem Rechtsstaat hierzu gezwungen
werden könnte. Denn dann könnte eine Versicherung unter Ausnutzung
ihrer wirtschaftlich ungleich stärkeren Position jeden kleinen
Versicherungsnehmer mit der Drohung, ein kostspieliges privates
Gutachten vorzulegen, an die Wand drücken.
Gutachten
beweist Ihre Schuld, was drin steht, geht Sie nichts an.
Für
den Fall, dass jemand die unglaubliche Verweigerung der Einsichtnahme in
das Gutachten nicht glauben kann, befindet er sich in bester
Gesellschaft. Selbst hochrangige Richter, mit denen ich bei meinen
Recherchen zu diesem Bericht sprach, hielten
ein solches Vorgehen einer Versicherung für ausgeschlossen - bis ich
aus dem Schreiben der Versicherungsagentur vom 13. Juni 2007 zitierte.
Aber
lesen Sie selbst:
"Das
Gutachten belegt unsererer Ansicht nach plausibel die von der YZ
vorgebrachten Erkenntnisse zur Brandentstehung."
und
jetzt kommt es:
"...Wir
haben gestern Einsicht in das Gutachten des XY erhalten...
Einzelheiten des Gutachtens dürfen wir Ihren nicht mitteilen, da uns
dieses vom Versicherer untersagt wurde."
und:
"...Ohne Partei ergreifen zu wollen, wir würden Ihnen aber in diesem
Zusammenhang eher empfehlen, aktiv an der sachlichen Aufklärung der
Brandursache mitzuarbeiten, als zu versuchen die Rechtmäßigkeit des
XY-Gutachtens anzuzweifeln."
Aber
wie um alles in der Welt soll Klaus sich mit einem Gutachten
auseinandersetzen, das er gar nicht kennt?
Klaus sah sich daraufhin
gezwungen, Klage zu erheben. Ich bin sicher, dass viele diesen Weg
nicht beschreiten, weil sie "ihren Frieden wollen" und
lieber um eine Abfindung winseln, um sich den kommenden Ärger, nämlich
Kosten und viele, viele Nerven zu ersparen. Es ist leider
offensichtlich, dass mancher Versicherer genau darauf setzt.
Betrügerische
Yachteigner - ein Problem für Versicherer und Versicherte
Natürlich
müssen die Versicherungen, auch im Interesse der übrigen
Versicherten (Prämienhöhe!) versuchen, bei Vorliegen eines Betrugs
die nicht berechtigten Forderungen abzuwehren. Dem Verfasser sind
mindestens fünf Fälle persönlich bekannt, in denen Yachten
untergegangen sind wegen Brandausbruch auf hoher See oder angeblicher Kollisionen mit Containern
oder anderen treibenden Hindernissen. Es fällt auf, dass alle Yachten
gut versichert waren und der Skipper alleine an Bord war und sich
retten konnte. In einem Fall war der Versicherungsbetrug offenkundig,
aber eben nicht zu beweisen. Die Versicherung hat sich nolens volens
mit einer 50/50-Schadensregulierung ganz gut aus der Affäre gezogen.
Versicherungen
mit Zeit und Geld sitzen am längeren Prozess-Hebel
Andererseits,
auch hierfür gibt es genügend Beispiele, haben Versicherungen den
schuldlosen Versicherten einfach mürbe prozessiert, bis er nach vielen Jahren (in
einem Prozess nach 35 Jahren, dies sogar bei einem erheblichen
Gesundheitsschaden), klein beigegeben und sich endlich mit einem
Vergleich begnügt hat.
Neben
den mitunter horrenden Kosten macht auch die nervliche Belastung den
Versicherten auf Dauer fertig, denn der Prozess wird jahrelang zu
einem ungeheuer belastenden Bestandteil seines Lebens, ob er will oder
nicht. Man darf nicht übersehen, dass für den Sachbearbeiter bei der
Versicherung so ein Rechtsstreit halt Teil seiner Arbeit ist, an die
er am Ende eines Arbeitstages keinen Gedanken mehr verliert, während
die Gedanken des Versicherten immer und immer wieder um seinen Prozess
und dessen ungewissen Ausgang kreisen. Bis er weich wird, wenn er
nicht, aber das sind ganz seltene Fälle, man spricht von
"keinen fünf Prozent" (Aussage eines der führenden
Versicherungs-Kapazitäten Deutschlands) stur bleibt und auch die
finanziellen Mittel dazu hat.
Und
zu Letzteren gehört sicher auch unser Klaus.
Klaus
gibt sich nicht auf und kämpft - was ihn viel Geld kostet
Er
ließ ein eigenes Gutachten auf eigene Kosten erstellen, um seine
Unschuld zu beweisen. Was nicht notwendig gewesen wäre, denn - siehe
oben - Klaus muss nicht seine Unschuld beweisen.
Es
folgte die Klageerhebung. Um den Leser nicht zu langweilen, will
ich die nahezu unendlich lange Prozessdauer kurz zusammenfassen:
In
der Klageerwiderung kam es gleich knüppeldick:
"Die
Beklagte ist auch deshalb leistungsfrei, weil der Kläger den
Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat:
1.
Vorsätzliche Brandstiftung...
2.
Eigenbrandstiftung"
Ein
starkes Stück. Hier wird der Kläger schlicht als Krimineller
hingestellt.
Privatgutachten,
gleichgültig von wem, haben nicht viel Wert
Dann
kam das, was kommen musste, wenn beide Parteien ein Gutachten
vorlegen, das für sie günstig ist: Das Gericht erholt ein weiteres
Gutachten und bestimmt selbst einen Gutachter. Warum wohl, wenn schon
zwei kostenintensive, zigtausend Euro teure vorliegen?
Es
ist nun mal Tatsache, dass Gutachten, die privat in Auftrag gegeben
werden, selten zu Lasten des Auftraggebers ausfallen, und wenn, wäre
es ja töricht, diese bei Gericht vorzulegen. Deshalb werden so
genannte Parteigutachten sehr häufig von einem Zivilgericht kaum bis
gar nicht beachtet.
Die
abgelegene Bucht
Die
zahlungsunwillige Versicherung versuchte, ihre Beschuldigung mit
merkwürdigen Behauptungen zu untermauern. Sie bringt vor:
"...die
Yacht lag zum Zeitpunkt der Brandentstehung... gegen 4 Uhr morgens in
der abgelegenen Bucht Tam Phra Bay vor Anker. Die Wetterlage war völlig
ruhig, d.h. es herrschte Windstille und kein Wellengang. Die an die
Ankerbucht angrenzende Küste weist nur eine sehr geringe Bebauung
auf, sodass auch keine Beleuchtungen von Land die Ankerbucht und
insbesondere den Liegeplatz der "SY WADOO RYU" beleuchtet
haben."
Der
Sinn dieses Vortrags ist klar: Klaus hat sich einen abgelegenen
Liegeplatz ausgesucht, um in Ruhe bei Dunkelheit und unbeobachtet
seine Yacht anzuzünden und sich dann bei bestem Wetter zu retten.
Nur
leider hat sich die Versicherung hier total vergaloppiert, wie
sich mit Google am Richter-Schreibtisch in wenigen Minuten feststellen
ließe. Von wegen "abgelegen"?
Klaus
hat mich damals um eine Stellungnahme zur "abgelegenen
Bucht" gebeten. Hier ein wörtlicher Auszug:
"...
denn Karla und ich haben auf unserem Weg nach Phuket, also wenige
Wochen vor dem Unglück genau die fragliche Bucht besucht, so um den
10.Februar 2007.
Wir haben diese Bucht deshalb sehr gut im Gedächtnis, weil wir sie
ursprünglich als Ankerplatz geplant haben. Als wir sie dann sahen,
haben wir sie fluchtartig verlassen (was wir kaum je zuvor gemacht
haben). Denn es war wohl der schlimmste Platz, den wir in Thailand
gesehen hatten. Überfüllt mit Ausflugsschiffen, die Luft mit
Gedonner und Kreischen der unzähligen Schnellboote erfüllt, sodass
von den Abgasen der Himmel getrübt war und im übrigen kaum ein Plätzchen
zum Ankern, weder rechts (wo Deine Unglücksstelle nach Epirb war),
noch links am steilen Felsen, wo unzählige Yachten geankert haben.
Alle der zahlreichen Murings in der Bucht waren belegt. Nachdem das
Wasser auch noch nur von den Motorbooten bewegt war, würden wir die
Bucht und das Wasser als "Drecklacke" bezeichnen.
Ich habe so eine schlimme, von Tourismus entstellte Bucht weder an der
Ballermannküste in Mallorca noch sonstwo jemals erlebt. Wir sind dann
westlich weiter aus der Bucht raus und haben dann in einer anderen Bucht - um die Ecke - geankert ...
Gestatte mir eine zynische Bemerkung: Einen viel dümmeren Platz für
eine Brandstiftung, noch dazu in einer so seichten Tiefe an einem
Touristenstrand , wo das Wrack immer über die Wasseroberfläche
heraustragen würde, könnte man sich nicht aussuchen..."

Gerichtsgutachter
bereitet der Versicherung eine krachende Niederlage
Letztlich,
Jahre nach dem Beginn des Prozesses, dann der entscheidende
Sprung im Rechtsstreit, nämlich das Gutachten, das vom Gericht in
Auftrag gegeben wurde: Dieser Gutachter kommt nach Prüfung aller zur
Verfügung stehenden Unterlagen zum Ergebnis:
"Für
den Unterzeichner liefern die in den Akten enthaltenen Angaben und
Bilder keinen Hinweis auf eine mögliche Brandstiftung unter Einsatz
von Diesel als Brandbeschleuniger. Sie liefern auch keine Hinweise
darauf, daß überhaupt eine Brandstiftung vorgelegen haben könnte.
Und
dann kassieren die von der Versicherung beauftragten Gutachter für
ihre Ausführungen schallende Ohrfeigen:
„Die
Brandspureninterpretationen des XY-Gutachters waren fehlerhaft, Die
durch den YZ-Gutachter angeführten Spuren lassen auch andere Erklärungen
bezüglich ihrer Entstehung zu, bzw. deren Interpretationen sind so
grob falsch, daß der Aussage des ...-Gutachtens insgesamt nicht
gefolgt werden kann und die darin enthaltenen Interpretationen
demzufolge nicht als Alternativerklärungen dienen können.
Die
tatsächliche Brandursache kann aufgrund der unzureichenden
Untersuchung vor Ort und der inzwischen erfolgten Eingriffe am
Brandobjekt nicht mehr geklärt werden.“
Prozess-Ende?
Nein, es
ist noch nicht mal Halbzeit
Wer
nun glaubt, dass damit der Prozess beendet war und die Versicherung
mit hochrotem Kopf die Klage nach dieser blamablen Niederlage
anerkannt hätte, täuscht sich gewaltig.
Die
Versicherung teilte vier Jahre nach dem Brand, mit:
"...dass
sie den an der SY "WADOO RYO"am 26.März 2007 entstandenen
Brandschaden dem Grunde nach anerkennt."
Also
Sieg auf der ganzen Linie!
Da hast Dich, lieber Leser, aber ganz schön geschnitten!
Schon
die Formulierung "der an der SY entstandene Brandschaden" lässt
den Insider Böses ahnen. Der Erfindungsreichtum der Versicherung ist
bewundernswert, denn plötzlich war von der festen Taxe nicht mehr die
Rede. Die Versicherung machte nunmehr geltend, dass hier gar kein Totalschaden vorliege, sie wolle
nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Wracks, das immer
noch in Thailand herumlag, übernehmen. 95.587 €, auf nur einer DIN
A 4-Seite, hielt die Versicherung für den angemessenen Kostenaufwand.
Hand
aufs Herz, lieber Leser: "Wollten sie dieses Brandopfer repariert
zurück?" Von gesundheitlichen Risiken abgesehen - wenn ich
allein an den ewigen Brandgeruch denke...
Klaus
ist immer noch nicht mürbe gekocht
Das
war natürlich für Klaus kein Thema und so machte er sich die nächsten
Jahre auf den Weg, zu beweisen, dass eine nach deutschen Maßstäben
ordnungsgemäße Wiederinstandsetzung des Wracks in Thailand nicht möglich
sei oder den Wert der Yacht, also die fixe Taxe, weit überschreiten
würde. Jahrelang wurde wieder gerungen, zum Teil unter erneutem
Einsatz von Sachverständigen. Beispielsweise war ein Gutachtensthema,
ob die fünf Tage lang in Löschwasser (Gemisch aus Wasser, Öl,
Diesel, Salz und Schwefelsäure) getränkten Segel gewaschen werden können!
Wer hätte da nicht entnervt klein beigegeben? Wohl die meisten.
Aber
nicht der zähe Klaus!
Um
jetzt die sehr lange Prozessdauer auch in diesem Bericht doch noch zu
einem Abschluss zu bringen:
Jahr
für Jahr war verstrichen. Am 26.5.2017, also nach mehr als zehn
langen Jahren, erging dann das Endurteil, in dem Klaus die feste Taxe
zugesprochen wurde. „Lediglich“ die Kosten für die von ihm in Auftrag
gegebenen Gutachten plus Nebenkosten immerhin in Höhe von
65.848,41 Euro, mit der Klaus glaubte, sich gegen die gegnerischen
Gutachten und das Vorbringen der Versicherung verteidigen zu müssen,
um seine Unschuld zu beweisen, blieben an ihm hängen.
Und
die "Moral" von der Geschicht ?
Was
sich wohl der Sachbearbeiter bei der Versicherung gedacht hat, als er
die Akten nach zehnjähriger Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Abwehr der berechtigten Ansprüche von Klaus geschlossen hat?
Wahrscheinlich
so was Ähnliches: "Bin ich froh, dass ich diese Geschichte vom
Tisch hab. Was gibt´s heut wohl zum Abendessen?"
Klaus
indessen dürfte diese Never-Ending-Story über ein ganzes Jahrzehnt
trotz seiner Zähigkeit ein paar Jahre seines Lebens gekostet haben.
Was
die Leser dieser WADO-Geschichte darüber gedacht haben, und was für
ein Fazit Klaus aus seinem Leidensweg gezogen hat, erfahren Sie im letzten Teil des wahren
Berichts, nämlich hier.