Tips zum Kauf einer gebrauchten Segelyacht- Stand 2020

Erster und wichtigster Tipp:

Second-Hand-Boote sind heute sehr schwer zu verkaufen. Das gilt vor allem für größere Yachten, wo der Preis in die Hunderttausende geht. Dies deshalb, weil Leute, die so viel Geld haben, meist auch genügend Zaster auftreiben können, um ein neues Boot zu erwerben, also auf den Gebrauchtbootmarkt gar nicht angewiesen sind. Hinzu kommt, dass durch die Serienfertigung Jahren der Preis für neue größere Yachten in den letzten Jahren relativ(!) zurückgegangen ist. Eine 50-Fuß-Serien-Yacht hat schon vor 10 Jahren rund eine halbe Million gekostet, lag also in der gleichen preislichen Größenordnung wie heute auch. Das lässt gebrauchte Segelyachten in dieser Preisklasse nicht sehr günstig erscheinen.

Bei kleineren Yachten ist es dagegen die Masse auf dem Markt, die den Preis drückt. Hinzu kommt, dass nahezu jedes Schiff zu verkaufen ist, weil zahlreiche Eigner von einem "etwas" größeren Schiff träumen und diesen Traum nur deshalb nicht realisieren können, weil ihnen die "alte" Yacht wie ein Klotz am Bein hängt.

Auch das spielt bei der Preisentwicklung eine Rolle: Eine Yacht ist, anders als ein Auto, kein Gebrauchsgegenstand. Ein Teil des Spaßes beim Bootskauf ist somit meist, eigene Ideen, und sei es nur bei der Ausrüstung, einzubringen. Eine Yacht ist halt nun für fast alle von uns ein wunderbares Spielzeug.

Auch das Argument, man bekomme bei einer gebrauchten Yacht das Knowhow des Voreigners sozusagen kostenlos mit ("besser als neu") hatte nur sehr viel früher mal Geltung, als viele Werften noch gar nicht so richtig wussten, wie man gute Schiffe baut. In den letzten 20 Jahren aber haben sie viel dazugelernt, sodass im Allgemeinen die Yachten der zwei letzten Jahrzehnte einigermaßen ausgereift geliefert wurden.

Eine gewisse Sonderstellung haben in den zehn letzten Jahren Katamarane erreicht. Vor allem für Langfahrten wecken diese Yachten so viel Begehrlichkeit, dass sie auch auf dem Gebrauchtbootmarkt immer gefragter - und damit auch teurer werden. Die Ursache für diese Entwicklung ist in der Tatsache zu sehen, dass die früher so oft beobachtete Scheu vor Mehrrümpfern deutlich zurückgegangen ist. Was sicher auch daran liegt, dass die Entwicklung der letzten Jahre zu immer größeren Yachten, vor allem im Langfahrtbereich geführt und mangels Kapazitäten erst gar nicht zu einer Überschwemmung des Gebrauchtbootmarktes geführt hat. Hinzu kommt, dass Katamarane keineswegs von irgendwelchen Werften, die meinen, schnell in eine lukrative Marktlücke stoßen zu können, so eben mal zusammengeschustert werden können. Es ist ein großer Unterschied, eine Einrumpfyacht zu bauen oder ein Mehrrumpfschiff mit all seinen zusätzlichen statischen Problemen - man denke nur an die Verwindungssteifheit! In erster Linie aus diesen Gründen haben viele alteingesessene Werften keine Mehrrumpfschiffe im Programm. Und deshalb sind die Katamarane in Europa noch so eine Art "Mangelware", was sich auch im Preis für den Kaufinteressenten unangenehm niederschlägt.

Ansonsten wird der Markt seit vielen Jahren mit Neubauten geradezu überschwemmt. Nicht umsonst fragt man sich in Yachtie-Runden immer wieder, wohin all die Yachten heute fließen, nachdem sie ja nicht, wie gemeinhin Autos, auf dem Schrottplatz landen können. Gebrauchte Yachten sind also schwer zu verkaufen, wenn sie nicht unter ihrem Wert den Eigentümer wechseln sollen.

Deshalb gilt:

Der Käufer eines Second-Hand-Bootes hat alle Trümpfe in der Hand. Vor allem dann, wenn er mit Bargeld zahlt.

Wer das nicht glaubt, braucht nur in den Anzeigenseiten der YACHT nachzuschauen. Das Verhältnis von "Yacht zu verkaufen" und "Yacht gesucht" ist sicher 50 zu eins, wahrscheinlich noch höher.

Voraussetzungen auf der Käuferseite für einen guten Kauf:

  • Bargeld

Faktoren auf der Verkäuferseite für einen guten Deal:

  • Motiv für den Verkauf

  • Kauf vom Makler oder Privatmann

  • geeigneter Standort der Yacht

  • Zustand der Yacht in tatsächlicher Hinsicht (Fehlerfreiheit, Alter, Zubehör)

  • Zustand der Yacht in rechtlicher Hinsicht

 

Der größte Trumpf des Käufers ist das Bargeld in der Hand

Gleichgültig, ob man eine Yacht aus der Portokasse bezahlen kann oder sie mühsam finanzieren muss, irgendwie muss Geld fließen. Woher das Geld nun kommt, vielleicht aus einem Bankkredit, geht den Verkäufer nichts an, interessiert ihn auch nicht. Der ist nur(!) daran interessiert, dass er die Penunzen kriegt. Deshalb drückt nichts so sehr den Preis wie ein Bündel Geldscheine in der Hand des Kaufinteressenten.

Wenn von Bargeld die Rede ist, und bei Yachtkäufen spielen ja oft Summen eine Rolle, die man auch fürs Eigenheim hinlegen würde, werden heute Behörden schnell hellhörig. Die Zeiten sind vorbei, in denen man gedankenlos über ein Geldkonto in der Schweiz und vielleicht auch Überweisungen dorthin reden, wo man Stöße von Bargeld unbedenklich auf den Tisch legen konnte oder wo man locker dem Käufer erklärte, er könne die Yacht selbstverständlich auch bar bezahlen. Der Grund, man ahnt es schon ist die Angst vor Geldwäsche und den damit verbundenen Schwierigkeiten. Mancher Leser wird sich hierzu denken, dass das ihn ja sowieso nichts angehe, hat er doch sein Geld redlich (also mit Arbeit) erworben oder ererbt. Aber so einfach ist das nicht.

 Achtung: Geldwäschegesetz 

Auch Behörden haben inzwischen sehr wohl gemerkt, dass Yachten geradezu ideale Verstecke für Schwarzgeld oder meinetwegen auch "Schmu-Geld" sind. Wo kann man schon, sagen wir mal, sechsstellige Summen irgendwo im Ausland, vielleicht sogar ausserhalb der EU unterbringen, wo sehr oft das Anlageobjekt, eine Yacht, nicht mal in irgendeinem Register einzutragen ist? Kurzum: "Wahrschau!"

Nun könnte man sich sagen, dass einemreichlich gleichgültig sein kann - die Moral bei solchen Beträgen mal außen vorgelassen - woher der gute Kaufpreis kommt, oder wohin die Tausender gehen, aber Vorsicht! Da hat sich in den letzten Jahren erheblich was getan. Die Rede ist vom GWG, dem Geldwäschegesetz. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass einen das nichts angehe, obwohl dieses Gesetz schon bei Geldbeträgen von 10 tausend Euro zu Anwendung kommt. Aber auch das ist nicht so einfach. Denn außen vor bleiben nur reine Privatpersonen (wenn sie nicht(!)  Notare oder ähnliches sind). Wer also als (nomineller) Inhaber eines Chartergeschäfts (beliebter, aber oft durchschauter Steuertrick), mehr als 10.000 Euro in bar oder gar Gold im Wert von 2001 Euro entgegennimmt, unterliegt schon einer, vielleicht unangenehmen Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz. Aber auch ein echter Privatmann kann in die Strudel dieses Gesetzes geraten, zumindest "nur" neugierigen, aber recht lästigen Nachfragen von Behörden ausgesetzt sein.

Tatsache jedenffalls ist, dass, es mutet paradox an, der Passus "nur gegen bar!" früher für den Käufer unter Umständen belastend, heute aber ein Lockmittel für manch obskure Typen sein kann!

Es ist auch kein Geheimnis, dass viele Bootsbesitzer aus steuerlichen Gründen nicht so sehr an beweiskräftigen Transaktionen über Banken interessiert sind. Dies kann dem Käufer solange gleichgültig sein, als er davon nichts weiß oder wissen muss. In einem derartigen Fall hat das Bargeld für den Verkäufer zusätzlichen Anreiz, was wiederum auf den Preis drücken wird.

Wer übrigens noch von einer Yacht träumt und meint, er könne sie für die Finanzierung von seiner Bank beleihen lassen, der irrt sich meist gründlich. Banken hassen Yachten als Sicherheit. 

Zurück zu seriösen Vertragspartnern:

Für jemanden, der sich innerlich von seiner früher so geliebten Yacht getrennt hat, ist diese nur mehr eine Last. Er möchte sie so schnell wie möglich loswerden. Wenn der andere mit den Scheinen wedelt, dann hat er sein Ziel unmittelbar, "zum Greifen", nahe. Dafür werden auch Opfer gebracht.

Faktoren auf der Verkäuferseite für einen guten Kauf:

Motiv des Verkaufes

Echte Notverkäufe

Todesfälle, plötzliche Geldnöte oder familiäre Veränderungen (Kinder, Ultimatum der Ehefrau, Scheidung) sind günstige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schiffskauf. Ja, "des einen Unglück..." ist nun mal ein Vorteil in mehrfacher Hinsicht. Die Erben haben meist mit der Yacht nichts am Hut, sie wollen sie nur schnell zu Geld machen. Meistens befinden sich die Yachten aus solchen Gelegenheiten noch in dem Zustand, wie sie der Eigner gerne hatte.

Am günstigsten sind Yachten oft auf Zwangsversteigerungen durch einen Gerichtsvollzieher zu erwerben. Denn - siehe oben - der Käuferkreis ist meist so klein, dass man sich nicht gegenseitig überbieten wird. Selten wird bei der ersten Versteigerung der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert erzielt. Solche Versteigerungen unterscheiden sich erheblich von privaten Versteigerungen, die von Firmen oder Schiffsmaklern veranstaltet werden. Dort erzielt man meist keine günstigen Preise, weil der Schiffsmakler sein Mindestgebot schon so legt, dass er auf seine Kosten kommt.

Leider kommt es nicht allzu oft vor, dass Yachten zwangsversteigert werden, sodass nur selten die für den Kaufinteressenten ideale Yacht angeboten wird.

Ganz anders verhält es sich bei Notverkäufen als letzten Versuch die eigene desolate Zwangslage zu verbessern. Ist Yachtsleuten nämlich das Geld ausgegangen (zum Beispiel, weil die erwarteten Chartereinnahmen ausgeblieben sind) - auf Weltumsegelungen erlebt man das häufig - dann sollte man sich einen derartigen Kauf sehr gut überlegen. Denn meist ist die Yacht aus Geldnot vergammelt, was nur notdürftig kaschiert wurde. Der Kauf notwendiger Ersatzteile wurde schon seit langem vermieden, am Unterhalt der Yacht wurde gespart. Kurzum, Hände weg von solchen Yachten, es sei denn, der extrem niedrige Preis macht die Nachteile wieder wett!

Verkäufe von Yachten, von denen der Eigner nichts mehr wissen möchte.

"Es fällt mir schwer, mich von meiner Yacht zu trennen, sie ist uns so ans Herz gewachsen!" Solche Sprüche sollte man niemals glauben. Im Klartext heißt dies nämlich: "Wir waren mit der Yacht ganz zufrieden, jetzt aber möchten wir ein neues Spielzeug und dafür muss die alte so schnell wie möglich und für möglichst viel Geld weg!". Noch so ein verlogener Spruch: "Unsere treue Yacht soll in gute Hände kommen! - siehe die Erfolgsstory "Bares für Rares":

Jede Gefühlsduselei ist beim Schiffskauf dem klaren Denken nur im Wege. Kein Mensch verschenkt etwas. Deshalb:

Der Verkäufer möchte nur(!) an mein Geld!

 

Kauf vom Privatmann oder Makler

Dem Makler geht es in erster Linie darum, dass ein Verkauf zustande kommt und erst in zweiter Linie darum, unter welchen Bedingungen, zu welchem Preis, verkauft wird. Üblicherweise beträgt die Maklergebühr einen gewissen Prozentsatz vom Kaufpreis. Sie wird praktisch immer nur dann fällig, wenn verkauft wird, erst dann verdient der Makler erst daran. Der Makler ist also vor allem an einer Einigung über den Kaufpreis interessiert, selbst wenn er den Verkäufer vertritt und der beim Preis nachgibt.

Andererseits ist der Makler niemals am Risiko eines Kaufes beteiligt. Er wird, das ist menschlich, das Blaue vom Himmel runterreden, nur damit beide Parteien momentan zufrieden gestellt werden und unterschreiben.

Im Endeffekt kann zwar auch über einen Makler günstig eingekauft werden, aber man sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Maklergebühr immer von den Vertragspartnern mitbezahlt wird, was den Kaufpreis erhöht.

Maklerfirmen und deren Angebote sind im übrigen gut geeignet, einen gewissen Marktüberblick in das (vom Makler gewünschte) Preisgefüge zu bekommen. Logisch, auch im Internet kann man sich vom Schreibtisch aus weltweit kundig machen. So werden beispielsweise unter ESYS-Bootsmarkt oder unter Boot.de mehrere tausend Yachten mit Preisangabe(!) sehr übersichtlich angeführt.

Der Standort der Yacht

Dies kann ein erhebliches Kaufargument sein. Wenn man ein Schiff fürs Mittelmeer sucht und die "Traumyacht" liegt irgendwo in der Ostsee, dann scheitert eben daran möglicherweise der Schiffskauf, weil sich der Transport sowohl finanziell als auch auf die Qualität der Yacht negativ auswirkt. Träumt man andererseits von Palmen in der Südsee, dann ist eine Yacht mit Standort Whangarei (Neuseeland) sehr günstig, weil das ja schon am Tor zur Südsee liegt. Allerdings gilt zu bedenken, dass außereuropäische Yachten möglicherweise wegen des fehlenden CE-Zeichens nicht mehr unter deutscher Flagge in europäischen Gewässern gesegelt werden können, was sich außerordentlich negativ auf einen Wiederverkaufspreis niederschlagen kann.

Oftmals der Normalfall: Eine neuere Yacht der Sehnsucht befindet sich auf EU-Gebiet. Dann ist besonders darauf zu achten, ob die obligatorische Mehrwertsteuer im Land des Aufenthalts (nicht in Deutschland, das ist wichtig!) bezahlt ist. Wenn nicht, dann kann man damit rechnen, dass man später als Erwerber der Yacht wegen der Mehrwertsteuer in der Größenordnung von 20% des Zeitwertes zur Kasse gebeten wird, im schlimmsten Fall sich auch wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Nebenbei: Der "Zeitwert" wird im Regelfalle nicht vom Schiffseigner, sondern von den Finanzbehörden ermittelt - näheres zum Mehrwertsteuerproblem - siehe hier auf diesen Webseiten!

 

Zustand der Yacht in tatsächlicher Hinsicht

- Fehlerfreiheit, Alter, Zubehör -

Der generelle Wert einer Yacht

Je größer eine Yacht, desto weniger wird man von einem allgemeingültigen Verkehrswert ausgehen können. Eine Yacht, die vor 10 Jahren eine viertel Million gekostet hat, kann heute für einen Preis von 150.000.- € oder auch nur für 60.000.- € seinen Besitzer wechseln. Es ist dies eine vollkommen andere Situation als bei einem Auto. Besonders "exotische" Yachten wie zum Beispiel private Ausbauten für eine Weltumsegelung oder gar Selbstbauten haben einen sehr niedrigen Verkaufswert, es sei denn, es findet sich ein (einfältiger) Liebhaber für eine solche Yacht.

Gleiches gilt für eine "Erfinderyacht", wo der Vorbesitzer alle seine epochemachenden Ideen wie zum Beispiel ein Dschunkenrigg o.ä. eingebaut hat.

Den höchsten Wiederverkaufswert erzielen Serienbauten aus anerkannt guten, noch existierenden Qualitätswerften. Hier kann man sich ganz annähernd an den Preisen für die heutigen Modelle orientieren.

Vergangenheit einer Yacht

Der Kauf einer Gebrauchtyacht ist in vielfacher Hinsicht einfacher als der einer neuen Yacht. Denn es ist durchaus zulässig, aus der Vergangenheit auf die Qualität und Tauglichkeit einer Second-Hand-Yacht zu schließen. Eine Yacht mit mehreren Atlantiküberquerungen auf dem Buckel hat eben ihre Atlantiktüchtigkeit bewiesen. Dass eine Yacht dadurch in ihrer Substanz gelitten hat, ist jedenfalls bei modernen Metall- oder Kunststoff-Yachten nicht anzunehmen.

Gleiches gilt für Charteryachten, die aus Altersgründen ausrangiert, durchaus tüchtige Gebrauchtboote sein können. Ja, ich hätte sogar besonderes Zutrauen zu ihnen, weil es kaum rauere Betriebsbedingungen für ein Yacht geben kann als den  Charterbetrieb bei einer großen Charterfirma. Mit gutem Grund kann der durchschnittliche Gebrauchtboot-Käufer sagen: Wenn die Yacht Hunderte von sorglosen Charterkunden ausgehalten hat, dann wird sie mir Privatmann noch viele Jahre ein vergleichsweise beschauliches Dasein bieten können. Solche Käufe können sogar besonders günstig sein, weil diese Yachten (bei seriösen Charterfirmen) fortlaufend gewartet wurden und vielleicht nur deshalb außer Dienst gestellt werden, weil sie wegen des Alters für die Urlaubssegler nicht mehr so attraktiv sind. Und im übrigen schon abgeschrieben sind.

Der Zustand einer Yacht

Der Wert einer Yacht hängt in zweiter Linie vom technischen Zustand einer Yacht ab. Um diesen zu taxieren, benötigt man nicht unbedingt einen Sachverständigen. Verfügt man über längere Segelerfahrung oder hat man einen Bekannten bei der Besichtigung dabei, dann kann man sich selber ein ganz gutes Bild von der Yacht machen.

Besichtigung der Yacht

Es ist selbstverständlich, dass die Besichtigung einer Yacht, die man ernsthaft kaufen möchte, in drei Etappen stattfinden muss, und zwar:

  • am Steg im Wasser

  • beim Probesegeln

  • trocken auf dem Land

 

Phase 1 - Besichtigung am Steg

Die erste Besichtigung wird immer am Steg stattfinden.

Zur Besichtigung mitzubringen ist (Vorschlag):

  • ein sachkundiger Segelfreund
  • als Besichtigungswerkzeuge: eine starke Taschenlampe, ein Magnet, eine Lupe, ein elektronisches Fernthermometer, ein "Schweizer Taschenmesser"
  • eine Videokamera beziehungsweise ein Smartphone.

Der Begleiter kann nicht nur an Ort und Stelle Ratschläge für die Besichtigung geben, sondern dient unter anderem im Falle einer (nach Möglichkeit zu vermeidenden) Rechtsstreitigkeit als unbeteiligter Zeuge.

Die Taschenlampe macht von den stationären Beleuchtungsverhältnissen weitgehend unabhängig. Die Bilge beispielsweise wird sicher vom Eigner nicht hell erleuchtet werden und hat doch so viel Aussagekraft.

Mit dem Magneten kann jedes Metall darauf geprüft werden, ob es Chromstahl oder nur verchromtes Eisen ist. Billige Schrauben im Holz lassen sich so leicht enttarnen.

Das "Schweizer Taschenmesser" ersetzt einen Schraubendreher, wenn man hinter eine Abdeckung schauen möchte oder dient zum (heimlichen) Farbeabkratzen.

Das "elektronische Fernthermometer dient zum schnellen Messen der Temperatur aus der Ferne von Betriebstemperaturen (z.B.: Maschine, Innenraum, Kühlschrank etc) - siehe hier auf diesen Webseiten!

Ein "Voltmeter", um an kritischen Punkten die Batterie- oder Bord-Spannung messen zu können (wie hoch ist der Spannungsabfall?) 

Die Videokamera dient zur Dokumentation der Besichtigung. Mit Erlaubnis des Eigners können so seine Aussagen über den Zustand des Schiffes aufgezeichnet werden, es kann aber auch eine eindrucksvolle Bestandsaufnahme vom Schiff mit Zubehör gemacht werden. Das erweist sich als hilfreich, wenn nach der späteren Übernahme Zubehör-Gegenstände vermisst werden, die nach der Erinnerung eigentlich zum Schiff gehört haben. Zu Hause, beim Überdenken des Ganzen, ist man dann nicht auf seine - lückenhaften -Erinnerungen angewiesen.

Der erste Eindruck

Als erstes würde ich immer die Visitenkarte der Yacht schlechthin, nämlich die Bilge, besichtigen. Selbst, wenn sie unmittelbar zuvor peinlichst gereinigt wurde, bleiben die Spuren ihres ursprünglichen Zustandes.

Wenn Sie hierbei feststellen, dass sie praktisch unbenutzt ist, vielleicht sich darin noch der Staub der Werft befindet, dann kaufen Sie diese Yacht sofort! Freilich wird man diesen Zustand äußerst selten und dann fast nur auf Metallyachten antreffen.

Das Gegenteil ist eine Bilge, in der eine stinkige dunkle Brühe steht - mit großen Fettaugen darauf. Fast immer hört man dazu den Kommentar: "In einem Segelschiff ist eben Wasser." In diesem Fall gibt es nur die Flucht vor einem so vergammelten Schiff.

Meistens ist tatsächlich Wasser in der Bilge. Süß- oder Salzwasser? Man nagle den Eigner darauf fest, woher das (Salz-)Wasser kommt. Ist die Ursache "nur" die Lage am Wind, dann kann man davon ausgehen, dass man das Schiff niemals dicht kriegen wird. Denn der Eigner hat dies schon Jahre lang versucht. Greifen Sie in Kleiderschränke und suchen Sie an den Wänden nach Salzkristallen. Werden Sie fündig, dann steht Ihnen mit diesem Schiff eine feuchte Zukunft bevor. Das muss sich ganz erheblich im Preis niederschlagen, ist aber bei einer GFK-Yacht nicht so ungewöhnlich, dass man deshalb auf das Schiff unbedingt verzichten muss.

Findet sich in der Bilge auch Fett oder Öl, dann muss unbedingt die Herkunft festgestellt werden. Ein paar Tropfen aus der Stopfbuchse wären verzeihlich.

Schäumt die Brühe in der Bilge beim Umrühren, dann wurde die Bilge kurz vor dem Besuch noch vom Fett oder Öl gereinigt. Hier muss misstrauisch nachgefragt werden.

Der nächste Blick gilt dem Motorenraum: Wie leicht ist er zugänglich? Wenn der Eigner es schafft, mit einem Griff den Motor zu präsentieren, kann davon ausgegangen werden, dass dies für ihn eine alltägliche, häufige Übung ist. Das kann man positiv oder negativ sehen. Der äußere Zustand der Maschine ist nicht so vielsagend wie die Ölwanne unter der Maschine. Hier gilt gleiches wie für die Bilge. Salzwasser deutet auf eine leckende Stopfbuchse (1 Tropfen/10 Sekunden sind normal), aber auch auf einen leckenden Seewasserkreislauf hin. Kommt das Salzwasser aus dem Auspuffsammler, dann ist Ärger für die nächste Zeit vorprogrammiert.

Ältere Saildrives haben eine Schwachstelle und das ist naturgemäß die Abdichtung der Welle. Eine "beliebte" Störungsquelle ist der Simmering, der das Eindringen von Seewasser verhindern soll. Dieser ist häufig, vor allem bei langen Liegezeiten im Salzwasser beschädigt, sodass Seewasser(!) in das Getriebegehäuse eindringen kann. Man kann sich vorstellen, was Salzwasser im Getriebe anstellen kann, wenn es nicht sofort entfernt wird. Vorteil: Man kann so eine Leckage leicht feststellen, in dem man sich bei der Bootsbesichtigung das leicht zugängliche Getriebeöl am Messstab anschaut. Ist dieses klar, braucht man sich nicht weiter drum zu kümmern. Wenn nicht, wenn also die Konsistenz nach grauer Mayonnaise ausschaut, dann ist (See-)Wasser ins Getriebe eingedrungen. Dann muss zumindest der Simmering (und das Getriebeöl) ausgetauscht werden, was naturgemäß nur auf dem (teuren) Trockenen gemacht werden kann.   

Die Gesamtlaufzeit der Maschine ist aufschlussreich. Liegt sie unter dreitausend Stunden, sollte sie ohne Probleme noch für das doppelte gut sein.

Der Motorenraum selbst darf nicht schwarz, rußig sein. Wenn ja, deutet das auf (häufige) und sehr ärgerliche Auspuffprobleme. Mehr als das: es kann Vergiftungsgefahr drohen.

Die Frage nach dem letzten Ölwechsel, Ölfilter-Wechsel und dem verwendeten Öl sollte der Eigner schlagartig beantworten können.

Ist die Maschine warm? Ja, warum? Hat der Eigner vor dem Besuch des Schiffskäufers die Maschine vorsichtshalber laufen lassen, damit die Batterien noch was hergeben und die Maschine williger startet?

Es folgt - am Steg - der Start der Maschine. Jede ordentliche Dieselmaschine springt, eventuell nach Vorglühen - sofort an. Zieht der Anlasser nur träge durch, dann ist die Batterie zum Wegschmeißen, was ein schiefes Licht auf den Vorbesitzer wirft. Gleiches gilt, wenn die Maschine deutlich blau, schwarz oder gar weiß raucht. Die Ursache muss(!) vor dem Kauf abgeklärt werden.

Wenn nach dem Anlassen die Nadel für die Batterieladung schon nach ein paar Minuten gegen Null zurückgeht, dann sind die Batterien verdächtig - entweder wurden sie gerade erst randvoll aufgeladen (dann müssen sie aber über 13 Volt im Ruhezustand anzeigen) oder, meistens, wegwerfreif, auch wenn sie nach Angaben des Eigners "erst" vier Jahre alt sind.

Läuft die Maschine unrund, dann verabschiede man sich nunmehr von Bord, um seine Zeit nicht zu vertun. Zumindest die Filter, die Tanks und Treibstoffleitungen sind verschlamt wahrscheinlich die ganze Yacht. Wegen der heute drohenden Dieselpest sollte der Verkäufer detailliert Auskunft geben, wie alt der Diesel in den Tanks ist. Achtung: Wenn eine Yacht fast ausschließlich gesegelt, die Maschine also lediglich für die Hafenmanöver benutzt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass durch die lange Lagerzeit des Diesel-Treibstoffes die gefürchtete "Fuel-Pest"  droht - in Australien treffend "Black Death" bezeichnet.

Allein auf Grund des äußeren Zustands einer Yacht ihre Qualität nur durch bloßes Hinschauen zu kontrollieren, ist schwierig. Bei einer Metallyacht erst recht. Größte Vorsicht ist geboten, wenn sich eine Metallyacht in blendendem Outfit präsentiert, dann frage man sofort, wann sie zum letzten Mal frisch gestrichen wurde. Unlängst? Dann ist größte Vorsicht geboten. Vor zwei Jahren oder noch früher? Dann scheint alles o.k. Rostspuren in der Nähe eines Teakdecks auf einer Stahlyacht machen ein solches Schiff (für mich) unkäuflich - es sei denn, ich habe so viel Geld (und Nerven), um das Teakdeck komplett zu erneuern - mit Kosten sicher im fünfstelligen Bereich.

Ansonsten lasse man sich noch die an Bord befindlichen Ersatzteile für die Maschine zeigen. Findet man dort Aggregate vor, die schon mal eingebaut waren (Starter, Pumpen, Injektors), braucht man auch die Probefahrt nicht mehr abzuwarten, es sei denn, man freut sich auf ein Leben im Maschinenraum. Sind in der Reservelast stattdessen originalverpackte Dichtungssätze, ist das Betriebshandbuch für die Maschine nicht(!) ölverschmiert oder kann einem der Eigner gar ein technisches Logbuch zur Maschine vorlegen, dann kann man getrost zur Phase 2 der Schiffsbesichtigung schreiten

 

Phase 2 - die Probefahrt

Es versteht sich von selbst, dass man mit dem Eigner einen fairen Preis für die Probefahrt ausgemacht hat, den man dann bezahlen wird, wenn es nicht zu einem Kauf kommt.

Vor dem Ablegen wird der Wasserstand in der Bilge kontrolliert.

Nach dem Ablegen schalte man ein paar Mal das Getriebe. Spricht es ohne Verzögerung immer an? Gut!

Können zügig die Segel gesetzt werden? Wenn nicht, warum? Sind es die Winschen, die so schwergängig sind, dann werden auf den neuen Eigner Kosten in beträchtlicher Höhe zukommen.

Die Farbe der Segel sagt auch viel über die Ausgaben als neuer Schiffseigentümer aus. Sind die Segel schon grau, aber noch ungeflickt? Das kann man hinnehmen, denn es bedeutet, dass die Segel zwar strapaziert wurden, dass sie aber nicht besonders UV-empfindlich sind. Mit vielen Flicken dagegen im Tuch wird es nicht mehr lange leben.

Ist der Wind günstig, dann sollte der Ruderdruck begutachtet werden. Ideal: Leichte Luvgierigkeit! Leegierig? Dann hat es der Eigner in all den Jahren nicht geschafft, die Yacht ordentlich zum Segeln zu bringen. Über das Geschwindigkeitspotential der Yacht wird eine Probefahrt am Nachmittag wenig aussagen. Viel mehr Aufschluss gibt ein Blick ins Logbuch her: Was waren die besten Etmale, was läuft die Yacht mit Genua bei Backstagsbrise? All das müsste im Logbuch stehen. Kein Logbuch vorhanden? Bitte nehmen Sie Kurs zum Steg zurück und tschüss!

Für viele Yachten und Skipper kommt der Zeitpunkt der Wahrheit, wenn sie ankern sollen. Darauf muss bestanden werden. Man sieht dann selbst, wie seetüchtig die Yacht ausgerüstet ist! Ausblühungen am Alugehäuse des Ankerspills sind ein schlechtes Zeichen. Ist ein elektrisches Ankerspill vorhanden, betreibe man es ohne mitlaufende Maschine. Wie lange die Batterien das mitmachen, sagt - neben der Ladestromanzeige - viel über ihren Alterszustand aus.

Herrscht bei der Probefahrt guter Wind, dann sollte man nicht zu feige mit der Segelfläche sein. Und wenn die Yacht auf dem Ohr liegt, ist ein Besuch unter Deck aufschlussreich. Der Lärm und das Geächze sagen viel aus.

Auf der Kreuz bietet sich eine gute Gelegenheit, die Wanten auf Schäden zu kontrollieren. Sind sie auf der Leeseite lose, würden sich Knicke gut zeigen. Solche Wanten und Stagen müssen ausgetauscht werden. Mast und Großbaum dürfen minimale Ausblühungen des Aluminiums in der Nähe von Schrauben und Beschlägen zeigen. Große Vorsicht ist aber bei solchen Bildern am Mastfuss geboten. Niemand kann das Aluminium im Mastfuss sehen!

Selbstverständlich hat man während der Probefahrt das Ruderrad kontrolliert. Wandert die Königsspeiche? Wie groß ist das Spiel der Hydraulik? Wie oft muss Hydraulikflüssigkeit nachgegossen werden? Nur die Antwort "Nie" ist befriedigend.

Jetzt ist auch der Moment, wo das Zubehör ausprobiert werden kann. Wichtig ist vor allem das Radar, das nicht zwischen Masten am Steg laufen sollte.

Das andere elektronische Zubehör ist ohnehin Pippifax und nach ein paar Jahren nichts mehr wert. Der Seekartenplotter ist sicher schon veraltert, aktuelle Karten gibt es nicht mehr. Generell lasse man sich durch die Fülle von Zubehör nicht blenden. Bei der Inventur prüfe man auch den Zustand der Backskisten innen.

Wie alt sind die Rettungsmittel? Prüfstempel auf den Rettungswesten beweisen die Sorgfalt des Verkäufers in wichtigen Fragen. Genauso: Wurde die Rettungsinsel regelmäßig gewartet?

Am Ende der Probefahrt muss die Bilge nochmals kontrolliert werden. Woher kommt das Wasser?

 

Phase 3 - die Yacht hoch und trocken

Hat die neue Geliebte bisher alle Prüfungen bestanden, muss(!) sie am Unterwasserschiff begutachtet werden - und das geht nun mal ordentlich nur an Land. Auch hier werden die Kosten vom "Käufer" getragen, wenn es zu keinem Kauf kommt.

Bei einem Metallschiff wird man nach Beulen und Schweissnähten suchen, die dort nichts verloren haben. Wenn die Schutzanoden gleichmäßig angefressen sind, dann deutet das auf gute Funktion hin. Haben sie keinerlei solcher Spuren, dann sind sie gerade eben erneuert worden. Wegen der Schiffsinspektion? Warum?

Bei einem Kunststoffschiff wird man ebenfalls nach schwer zu entdeckenden Reparaturstellen Ausschau halten und nach der Ursache fragen. Mehrere Blasen im Wasserpass-Bereich ist fast immer die gefürchtete Osmose! An und für sich kein Unglück, denn die lässt sich reparieren. Allerdings mit hohen Kosten (im fünfstelligen Bereich), wenn sie weit fortgeschritten ist. In diesem Falle sollte ein Kunststoff-Fachmann (kein "normaler" Schiffssachverständiger) zugezogen werden, der eine Expertise über Ausmaß und Reparaturkosten erstellt.

Dass bei einem Kunststoffschiff die - hoffentlich vorhandenen - Zinkanoden nur ganz wenig angefressen sind, ist normal.

Die Schraube darf keine Risse, Beulen oder Verbiegungen aufweisen. Die Ränder des Propellers dürfen die Finger nicht aufreißen, wenn man darüberstreicht.

Bei trockenem Wetter sollte das Unterwasserschiff nach einem Tag abgetrocknet sein und(!) trocken bleiben! Ansonsten: Woher kommen die feuchten Flecken?

Der "angemessene" Preis einer Yacht

Viel weniger als bei einem Auto kann man von einem "angemessenen" Preis einer Yacht sprechen. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Yachten nur in kleinen Serien gebaut worden sind, sodass sie kein besonderes Gewicht auf dem zahlenmäßig unübersichtlichen Yachtmarkt erreicht haben.

Ganz wichtig: Die in den Kleinanzeigen der Segelzeitungen genannten Preise sind die Traumpreise für die Verkäufer. Nur in ganz seltenen Fällen werden diese Preise auch bezahlt. Aber für einen ganz groben Anhalt zur Größenordnung taugen sie.

Doch, etwas Allgemeingültiges lässt sich zum Thema Kaufpreis doch sagen. Hat man sich in eine Yacht verliebt, ist sie wohl jeden Preis wert. Das ist so wie bei einer schönen Frau!

Das Happy End, der Kauf

Zum Schluss noch ein ganz wichtiger Ratschlag:

Man rechne beim Vertragsschluss mit allen Eventualitäten

Eine Yacht könnte auch per Handschlag verkauft werden. Doch ist die (nicht erforderliche) Schriftform viel beweiskräftiger bei nachfolgenden Meinungsverschiedenheiten. Deshalb schreibe man lieber zu viel in den Vertrag als zu wenig. Rechtsanwälte leben davon, dass zu wenig Vereinbarungen getroffen wurden. Man halte auch im Vertrag fest, dass mündliche Nebenabreden zur Gültigkeit wiederum der Schriftform bedürfen und dass bei Ungültigkeit einzelner Vertragspunkte der ganze Vertrag im Übrigen seine Gültigkeit behalten soll. Viel schlimmer als ein späterer Ärger mit der Yacht oder einem Ausrüstungsgegenstand wäre ein Prozess zwischen den Vertragsparteien. Hieran verdienen erfahrungsgemäß mit Sicherheit nur die Rechtsanwälte.

Wenn sich der Verkäufer zu Nachbesserungen oder Nachlieferung von Zubehör verpflichtet hat, sollte man den Rückbehalt eines Restkaufpreises vereinbaren. Mit Übergabe der Yacht erlischt nämlich bei den meisten Vorbesitzern das letzte Interesse an ihr. Die Aussicht auf den Kaufrest hält es wach.

Anders als bei Grundstücken wird ein Schiff wie jede normale Sache, also zum Beispiel wie ein Auto, verkauft. Rein theoretisch kann eine Yacht mit einer Hypothek belastet sein, was allerdings selten vorkommt. Man lasse den Verkäufer schriftlich versichern, dass die Yacht frei von Rechten Dritter ist und in seinem uneingeschränkten Eigentum steht. Eine gewisse, keine absolute, Sicherheit gibt hier auch ein Blick in den Auszug des Seeschiffsregisters, wenn die Yacht eingetragen ist.

Das Eigentum an der Yacht geht, so sagt der Gesetzgeber, "durch Einigung und Übergabe" auf den Käufer über. Man erstelle ein Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Insbesondere sollte hier auch das Zubehör bis zur letzten Schraube verzeichnet sein. Dann fällt am ehesten auf, wenn seit der letzten Probefahrt die Yacht leichter geworden ist. Man bitte den Verkäufer auch allen Papierkram zu übergeben, der sich im Laufe des Lebens der Yacht angesammelt hat. Bei Flugzeugen nennt man das die Lebenslaufakte. Dies wäre auch dem neuen Eigner eine große Hilfe. Wenn der Verkäufer mit dem Verlauf des Verkaufs zufrieden ist, wird er - neben einer Flasche Champagner - diese Wünsche erfüllen.

Nach dem Prost ist im Normalfall der Käufer dann Eigentümer der Yacht mit allen Rechten und(!) Pflichten. Hier sei eine Episode erwähnt, die dem bekannten Weltumsegler Ernst-Jürgen Koch nach dem Verkauf seiner Yacht KAIROS passiert ist: Da hatte sich offensichtlich am Liegeplatz ein Schlauch gelöst und die KAIROS Wasser gemacht. Der neue Eigner telefonierte aufgeregt Ernst-Jürgen mitten aus dem Schlaf: "Herr Koch, Ihr Schiff sinkt!" Die schlaftrunkene Antwort lautete: "Was heißt mein Schiff? Es ist Ihr Schiff, das sinkt!"

 

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